Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bauleistungen der Firma ESL Bau & Logistik
§ 1 – Geltungsbereich dieser Bedingungen
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bauleistungen gelten für alle Verträge zwischen ESL Bau & Logistik und dem Besteller.
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Alle Vereinbarungen, die zwischen ESL Bau & Logistik und dem Besteller zwecks Ausführung von Bauleistungen getroffen werden, sind schriftlich festzuhalten.
§ 2 – Vertragsschluss
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Der Vertrag ist ein Werkvertrag gemäß BGB §631 ff.
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Angebote in Prospekten, Anzeigen usw. sind freibleibend und zunächst unverbindlich. Speziell ausgearbeitete Angebote sind für einen Zeitraum von vier Wochen bindend.
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Alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum von ESL Bau & Logistik und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
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Die Auftragsbestätigung stellt ein bindendes Angebot dar. Ein Vertragsbruch wird mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 10% der Gesamtsumme geahndet.
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Der Vertrag und alle Änderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ESL Bau & Logistik.
§ 3 – Vertragsbestandteile
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Zu den Vertragsbestandteilen gehören Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstige technische Unterlagen, sofern im Vertrag ausdrücklich erwähnt.
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Änderungen der Ausführung können nach Vertragsabschluss vereinbart werden, sofern eine Einigung über die Vergütungsänderung erzielt wird.
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Mehrkosten für Leistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, jedoch vor oder während der Bauzeit notwendig werden, sind vom Bauherren zu tragen.
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Zusätzliche Kosten für besondere Bodenverhältnisse werden erst bei Baubeginn durch den Bauleiter ermittelt und sind nicht im derzeitigen Festpreis enthalten.
§ 4 – Festpreis
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Der vereinbarte Preis bleibt für drei Monate ab Vertragsabschluss unverändert gültig.
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Der Festpreis bleibt bestehen, wenn die Bauherren die erforderlichen Leistungen erbracht haben und ESL Bau & Logistik mit den Bauarbeiten beginnen konnte. Dazu gehören ein baureifer Bauplatz, eine genehmigungsfreie Baugenehmigung und die Finanzierungssicherstellung.
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Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird der Festpreis an die gültige Preisliste angepasst.
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Die Gesamtsumme beinhaltet die aktuelle Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Eine Nachforderung bleibt ESL Bau & Logistik vorbehalten, wenn sich die Mehrwertsteuer ändern sollte.
§ 5 – Zahlungsbedingungen
Der Gesamtpreis ist entsprechend dem Baufortschritt zu zahlen, wobei die Zahlungsabschnitte individuell festgelegt werden.
Bei späteren Angeboten für Sonderwünsche wird der Baupreis entsprechend der jeweiligen Baustufe angepasst.
ESL Bau & Logistik kann unter Vorbehalt eine Vorauszahlung von 30% der Gesamtsumme für Materialien vor Baubeginn verlangen.
Die Zahlungsfrist beträgt standardmäßig 14 Kalendertage. Zahlungen müssen spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei ESL Bau & Logistik eingehen.
§ 6 – Vollmacht
ESL Bau & Logistik ist während des Vertragsverhältnisses bevollmächtigt, alle Maßnahmen betreffend die Bauausführung mit rechtlicher Wirkung für die Bauherren zu treffen.
§ 7 – Pflichten des Bestellers
Der Besteller stellt einen für die Bebauung geeigneten Bauplatz bereit und beschafft die erforderlichen Baugenehmigungen.
Die Unterlagen müssen vor Baubeginn unaufgefordert an ESL Bau & Logistik übergeben werden.
§ 8 – Planungsunterlagen
Alle anfallenden Gebühren und Kosten für Genehmigungs- oder Prüfungsverfahren sind vom Besteller zu tragen und nicht im Vertragspreis enthalten.
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egliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit Genehmigungs- oder Prüfungsverfahren sind vom Besteller zu tragen und nicht im vereinbarten Vertragspreis enthalten.
§ 9 – Baureifes Grundstück
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Der Bauplatz muss frei von Gebäudeteilen, Baumbestand und sonstigen Hindernissen sein und während der Bauzeit für schwere Baufahrzeuge zugänglich sein.
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Versorgung und Stromanschluss müssen vor Baubeginn bereitgestellt werden. Die Verbrauchskosten trägt der Besteller.
§ 10 – Einmessung
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Kosten für die Einmessung des Baugrundstücks sind vom Besteller zu tragen und nicht im Vertragspreis von ESL Bau & Logistik enthalten.
§ 11 – Ausführung und Abnahme
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Vor Baubeginn muss eine Bauherrenhaftpflicht-, Bauwesen- und eine verbundene Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
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ESL Bau & Logistik beachtet bei der Bauausführung die anerkannten Regeln der Bautechnik.
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Bei Lieferverzögerungen von Materialien durch Lieferanten wird der Fertigstellungstermin entsprechend verschoben, und der Besteller wird darüber informiert.
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Die Abnahme der Bauleistungen erfolgt nach Fertigstellung durch beide Parteien. Erscheint eine Partei nicht zum vereinbarten Abnahmetermin, gilt die Abnahme als erfolgt.
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egliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit Genehmigungs- oder Prüfungsverfahren sind vom Besteller zu tragen und nicht im vereinbarten Vertragspreis enthalten.
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§ 9 – Baureifes Grundstück
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Der Bauplatz muss frei von Gebäudeteilen, Baumbestand und sonstigen Hindernissen sein und während der Bauzeit für schwere Baufahrzeuge zugänglich sein.
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Versorgung und Stromanschluss müssen vor Baubeginn bereitgestellt werden. Die Verbrauchskosten trägt der Besteller.
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§ 10 – Einmessung
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Kosten für die Einmessung des Baugrundstücks sind vom Besteller zu tragen und nicht im Vertragspreis von ESL Bau & Logistik enthalten.
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§ 11 – Ausführung und Abnahme
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Vor Baubeginn muss eine Bauherrenhaftpflicht-, Bauwesen- und eine verbundene Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
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ESL Bau & Logistik beachtet bei der Bauausführung die anerkannten Regeln der Bautechnik.
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Bei Lieferverzögerungen von Materialien durch Lieferanten wird der Fertigstellungstermin entsprechend verschoben, und der Besteller wird darüber informiert.
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Die Abnahme der Bauleistungen erfolgt nach Fertigstellung durch beide Parteien. Erscheint eine Partei nicht zum vereinbarten Abnahmetermin, gilt die Abnahme als erfolgt.
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§ 17 – Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
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Eine Aufrechnung gegenüber den Vergütungsforderungen von ESL Bau & Logistik ist nur mit Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zulässig, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellten Ansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
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Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber den Vergütungsforderungen kann nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis ausgeübt werden. ESL Bau & Logistik ist berechtigt, wegen der behaupteten Gegenansprüche Sicherheit zu verlangen.
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§ 18 – Eigentumsvorbehalt
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Das Eigentum an gelieferten Materialien bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vorbehalten.
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Der Besteller darf die Materialien ohne Zustimmung von ESL Bau & Logistik weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
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§ 19 – Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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§ 20 – Hinweise
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Bauarbeiten können trotz ordnungsgemäßer Schutzmaßnahmen zu Geräusch- und Staubentwicklung führen.
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Geringfügige Setzungsrisse bis zu einem bestimmten Querschnitt stellen keinen Mangel dar.
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Bei Meinungsverschiedenheiten über Abnahmen, Mängel oder Fristen wird die Einholung eines Schiedsgutachtens oder die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens empfohlen.
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§ 21 – Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ESL Bau & Logistik nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
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§ 22 – Rechtswahl und Gerichtsstand
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Für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
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Erfüllungsort für die Leistungen von ESL Bau & Logistik ist der Ort des Bauvorhabens.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Gericht am Sitz von ESL Bau & Logistik.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in gedruckter Form angefordert oder auf der Website von ESL Bau & Logistik eingesehen werden.